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Sieben Tipps zur Bootsversicherung
Fristen und Finessen, die Sie beim Kauf oder Verkauf eines Bootes kennen sollten

Ein übersehenes, allerdings wichtiges Detail bei der Übernahme eines gebrauchten Bootes ist das komplizierte Thema Versicherung. Worauf Sie achten und warum Sie sich die Sache etwa ein Mal jährlich vornehmen sollten.
Von Erdmann Braschos
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- wo die Haft"pflicht"versicherung überhaupt Plicht ist
- Haftpflichtversicherung endet beim Verkauf des Bootes
- nahtloser Übergang der Kaskoversicherung vom vorigen zum neuen Eigner mit einmonatiger Kündigungsfrist
- Pflichten von Verkäufer und Käufer gegenüber der Versicherung
- Trailerhaftpflichtversicherung: wo es ohne geht, wo sie obligatorisch ist, spezielle Regelung in Österreich
- worauf beim Abschluss einer neuen Kaskoversicherung achten
- Themen Folgeschäden, Allgefahrendeckung, Unter- und Überversicherung
- Vorsicht mit der sogenannten «festen Taxe»
- warum Sie sich das Thema regelmäßig, und zwar etwa einmal jährlich vornehmen sollten
Wie bei jedem Thema, wo es gegebenenfalls um viel Geld geht, erwartet den Bootseigner bei der Bootsversicherung ein juristisches Kauderwelsch, das nicht ohne Weiteres von einem Nichtjuristen zu verstehen ist. Man muss da schon genau hinschauen und die Regelungen mehrmals lesen, um sie auch nur ansatzweise zu verstehen. Viele Verträge sind mit wiederholt überarbeiteten Regelungen, mehrfachen Verneinungen oder langen, verschachtelten Sätzen leider undurchsichtig. Das Kleingedruckte ist außerdem ermüdend lang. Im Zweifel und beim teuren Objekt lohnt sich die Beratung durch einen Juristen. Der gesunde Menschenverstand hilft hier leider wenig.
Ein Hinweis vorab: Diesem Beitrag liegt das deutsche, jedoch nicht das schweizerische Versicherungsrecht zugrunde. Dazu folgt ein separater Artikel. Da das österreichische Versicherungsrecht dem deutschen von Ausnahmen abgesehen weitgehend ähnelt, sind die Hinweise auch für Bootseigner dieses Landes hilfreich.
Haftpflicht- und Kasko
Wie beim Auto gibt es für Boote im Wesentlichen zwei Versicherungen. Erstens die Haftpflicht-, zweitens die Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um Schäden, die man anderen (auch der Umwelt) zufügt; die Kaskoversicherung um Schäden am eigenen Boot.
1. Die Haft"pflicht"versicherung?
Anders als im Straßenverkehr, wo es ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungskarte) keine Zulassung gibt, ist der Begriff beim Boot irreführend. Das weiß ich, seitdem ich mich mal mit einem Eigner im Segler Verein Lemkenhafen auseinandersetzen durfte, der schlicht keine Haftpflichtversicherung für sein Boot hatte. Er versuchte, mir vorsorglich einen selbst verursachten Schaden an seinem Boot in die Schuhe zu schieben. Bis dahin nahm ich an, eine Haftpflichtversicherung sei auch fürs Boot obligatorisch.
Niemand kontrolliert, ob der Bootseigner eine hat. Angesichts der geringen Kosten und erheblichen Risiken bei einem Schaden ist es zwar dumm, keine zu haben, aber grundsätzlich geht es auf dem Wasser ohne. Prüfen Sie, ob das Boot tatsächlich haftpflichtversichert ist. Denn in Deutschland und in Nordeuropa geht es meist ohne.
Im Mittelmeer und seinen Anrainerstaaten ist eine Haftpflichtversicherung bindend. Auch auf einigen Seen und in vielen Häfen in Deutschland wird eine Haftpflicht verlangt. Wenn auch nicht bindend vom Bund, so doch gegebenenfalls von der Gemeinde/Region oder vom Hafenbetreiber. Falls der Verkäufer Ihres Bootes klamm ist, hat er an allen Enden gespart, auch an der vermeintlich obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht endet automatisch mit dem Eigentumsübergang. Daher schließen Sie als Käufer des Bootes rechtzeitig zur Übernahme eine eigene Haftpflichtversicherung ab.
2. Die Kaskoversicherung - Eigentumsübergang
Auch bezüglich der Kaskoversicherung klären Sie zunächst, ob der Verkäufer eine für das Boot abgeschlossen hat. Wurde der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode bezahlt, besteht die Versicherung also überhaupt noch? Eine mündliche Zusage reicht hier nicht. Bitten Sie den Verkäufer des Bootes um Fotokopien der Police und der letzten Rechnung. Der Versicherer darf und wird Ihnen hierzu keine Auskunft geben, sofern sie (noch) nicht Eigner des Bootes sind.
Die Kaskoversicherung geht automatisch an den Käufer des Bootes über, sofern nichts anders im Kleingedruckten der jeweiligen Bedingungen geregelt ist. Das ist zunächst einmal praktisch, weil somit bei der Abholung und Überführung des Bootes Versicherungsschutz besteht. Der Verkäufer und auch der Käufer sind verpflichtet, der Versicherung den Verkauf des Bootes, den Namen und Adresse des Käufers umgehend mitzuteilen. Als Käufer haben Sie einen Monat nach dem Eigentumsübergang Zeit, die Versicherung zu kündigen. War das Boot zuvor schadensfrei versichert, können Sie als Käufer in den Genuss des bestehenden Schadensfreiheitsrabatts kommen. Doch Vorsicht: Das ist nicht bei allen Versicherungen so. Schadenrabatt oder Bonussystem sind nicht immer vorhanden und auch nicht bei den Anbietern einheitlich geregelt. Klären Sie mit dem Versicherer, ob dieser Rabatt (bis zu 40 oder 50 Prozent) übertragbar ist. Hier geht es auf lange Sicht um eine Menge Geld.
3. Fristen beachten
Prüfen Sie die Bedingungen des vorhandenen Vertrages und kündigen Sie ihn, wenn Ihnen die Konditionen nicht zusagen. Schaffen Sie das innerhalb der genannten Einmonatsfrist nicht, können Sie die bestehende Versicherung bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (welches nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss) kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Holen Sie mehrere Angebote ein. Auch wenn der Vergleich unterschiedlicher Vertragsbedingungen wie der von Äpfeln und Birnen ist, lohnt sich die Mühe. Die Unterschiede bei den Konditionen und Kosten sind verblüffend. Gerade weil die Bedingungen und Prämien wie Äpfel und Birnen sind, lohnt sich ein detaillierter Vergleich. Machen Sie sich diese Mühe. Es lohnt sich.
4. Trailerhaftpflichtversicherung
Angelboote, Jollen, kleine Motorboote, Kabinenkreuzer oder kleine Yachten werden meist mit Anhänger verkauft. Kümmern Sie sich um die rechtzeitige Ummeldung des Trailers, bevor Sie das Boot auf dem Landweg abholen. Eine Versicherungspflicht für Trailer von Sportbooten besteht nicht. Bei manchen Anbietern ist ist eine Trailerhaftpflichtversicherung in der Bootshaftpflicht enthalten, oder sie kann entsprechend erweitert werden.
Je mehr Sie mit dem Trailer unterwegs sind oder planen, mit dem Trailer ins Ausland zu fahren und diesen auch mal ohne Aufsicht stehen lassen, desto eher ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung auch für den Trailer zu haben. Denn wenn der unversicherte Trailer irgendwo steht und es bei Dritten zu einem Schaden kommt, haftet der Halter aus eigener Tasche. Diese deutsche Regelung bei Trailern für Sportgeräte ist aber nicht überall bekannt, sodass es bei der Einreise zum Beispiel nach Kroatien schon oft Probleme gab, weil keine Deckungsbestätigung der Versicherung des Trailers vorlag.
In Österreich ist der Trailer wie jeder andere Anhänger auch separat zu versichern.
5. Bei wem versichern?
Sie können Ihr Boot indirekt über einen Makler versichern oder sich direkt an eine Versicherung wenden. Preislich macht das keinen Unterschied. Der Makler ist im Idealfall treuhänderischer Sachwalter des Kunden und als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Er berät Sie vor Abschluss des Vertrages und hilft bei der Schadenregulierung. Versichern Sie Ihr Boot also bei einem Makler oder Versicherer, der überhaupt mit dem Wassersport vertraut ist. Denn es handelt sich um ein spezielles Metiers, in dem nur wenige Anbieter mit geschulten Mitarbeiter und auf die Bedürfnisse abgestimmten Bedingungen arbeiten. Das ist zwar noch kein Garant für eine praxisnahe und faire Regulierung des Schadens, aber immerhin eine gute Voraussetzung.
Hören Sie sich um, mit welchem Anbieter bei der Schadensregulierung gute oder schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Erkundigen Sie sich, wer kompetent, fair und zügig abwickelt. Im persönlichen Gespräch merken Sie schnell, ob dort «Ihre Sprache gesprochen» wird. Klären Sie, wer letztlich die Regulierung des Schadens übernimmt und ob dieser kompetent und dem Wassersport zugewandt ist. Denn Makler regulieren die Schäden selbst.
Hilfreich ist es, in einem Schadenfall selbst aktiv zu werden. Erstellen Sie rasch ein ausführliches Schadenprotokoll, und zwar am besten mit Zeugen. Machen Sie detaillierte Fotos vom Umfang des Schadens (mit Zollstock neben der betroffenen Stelle). Holen Sie Kostenvoranschläge ein. Bei größeren Schäden gern zwei. Wie beim Arzt ist die zweite Meinung besser.
Hören Sie sich um, mit welchem Versicherungsmakler/Versicherer bei der Schadensregulierung gute oder schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Erkundigen Sie sich, wer fair und vor allem zügig abwickelt. Im persönlichen Gespräch merken Sie schnell, ob dort «Ihre Sprache gesprochen» wird. Bei vielen Fachmaklern arbeiten ausschließlich Leute, die selbst ein Motor- oder Segelboot haben.
Schadensregulierungen bis 5.000 € werden von den Versicherungen und Maklern in der Regel zügig und reibungslos abgewickelt. Unangenehm und zäh wird es leider für Sie als Eigner, wenn der Schaden darüber liegt. Dann wird ein Gutachter beauftragt und die Versicherung versucht, die Angelegenheit für sich möglichst günstig und weniger im Sinn des Eigners/des Geschädigten abzuwickeln. Es gibt schwarze Schafe in der Branche.
5. Worauf sollten Sie bei der Kaskoversicherung achten?
Auch wenn die Kaskoversicherung Ihres Bootes abhängig vom Wert jährlich mehrere hundert oder wenige tausend Euro kostet, sollten Sie eine haben. Passiert beispielsweise beim Kranen Ihres Bootes etwas, wird der Schaden meist über Ihre Kaskoversicherung abgewickelt. Denn praktisch jeder Werftbetrieb oder Verein haftet nur bei grober Fahrlässigkeit verantwortlicher Personen. Diese ist jedoch schwer nachzuweisen. Oder Ihr Boot wird von einem Dritten verschuldet erheblich beschädigt, vielleicht gar zerstört: Hat der Schädiger keine Versicherung und kein Geld, melden Sie den Schaden Ihrer Kasko, lassen das Boot nach Absprache mit dem Kaskoversicherer reparieren und überlassen dem Versicherer die Auseinandersetzung um den Schadenersatz.
Vorsicht mit dem Ausschluss von Folgeschäden
Schließen Sie möglichst einen Kaskovertrag ab, bei dem Folgeschäden aus konstruktivem Mangel oder Verschleiß mitversichert sind. Ganz einfach, weil Ihnen beispielsweise bei einem teuren Mastbruch, wie er etwa durch die übliche Alterung oder Korrosion eines Wantenspanners verursacht wurde, sonst nichts (!) ersetzt wird. Sind Folgeschäden mitversichert, wird zwar der geborstene Wantenspanner nicht ersetzt, das vielfache teurere restliche Rigg dagegen schon.
Allgefahrendeckung/genannte Gefahren
Achten Sie zweitens auf eine Allgefahrendeckung. Der Versicherer trägt dann alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Alles, was nicht explizit ausgeschlossen wird, ist versichert. Diese hat verständliche und konkret benannte Ausschlüsse wie Krieg, höhere Gewalt oder Beschlagnahme. Ungünstig für Sie ist die Variante mit «genannten Gefahren». Sie beschreiben jedes Schadenereignis, für das die Deckung gilt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer jedoch beweisen, dass es wirklich ein gedeckter Schaden ist, und zwar, wie die Juristen sagen, «dem Grunde und der Höhe nach». Im Streitfall vor Gericht liegt die Beweislast dann bei Ihnen. Da haben Sie unnötig schlechte Karten.
Kein Zeitwertersatz
Drittens sollten bei Teilschäden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzüge „neu für alt“ ersetzt werden. Für den Totalverlust schließen Sie nur eine Versicherung mit einer sogenannten „festen Taxe“ ab. Mehr dazu weiter unten. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte. Der Einwand der Unter-, idealerweise auch der Überversicherung, sollte bei Abschluss des Vertrages ausgeschlossen sein.
Vierten: Beim Abschluss des Vertrages haben Sie je nach Anbieter meist die Wahl zwischen verschieden hohen Selbstbehalten im Schadensfall. Je nach Vertragswerk werden dann Selbstbehalte zum Beispiel bei Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl nicht fällig.
6. Thema Bootswert und «feste Taxe»
Vergessen Sie haarspalterische Diskussionen über den Zeit- oder Marktwert Ihres Bootes oder akademische Modelle mit komplizierten Kurven zur etwaigen Abschreibung und Abnutzung. Denn auch der Wert nachträglich angeschaffter Neuteile und Extras verschmilzt schlicht und ergreifend rasch mit dem Marktwert des Bootes. Er korrigiert diesen zunächst etwas, auf Dauer allenfalls leicht nach oben.
Wenn Sie das Boot gerade erst gekauft haben, addieren Sie dazu die Kosten für weiteres Zubehör und Ausrüstung und in Teilen die Kosten für Refit und Wartung. Diese Summe versichern Sie. Wenn Sie das Boot schon länger haben und sich das Thema erneut vornehmen, stellt sich die Frage, wie viel bei einem Totalverlust die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Bootes aktuell am Markt kosten würde. Addieren Sie die Kosten, dieses in denselben Pflege- und Ausrüstungszustand zu bringen.
Wichtig dabei ist aber auch, dass der Versicherungswert ausreichend ist, um einen großen Teilschaden wie Mastbruch oder Grundberührung noch regulieren zu können. Anderenfalls würde die Versicherung bei Wert übersteigenden Reparaturen einen ‚konstruktiven‘ Totalverlust abrechnen und vom Versicherungswert noch die Restwerte abziehen.
Wenn Sie das Boot gerade erst gekauft haben, kennen Sie den Marktwert. Den versichern Sie. Wenn Sie das Boot schon länger haben und sich das Thema neu vornehmen, stellen Sie sich die Frage, wie viel bei einem Totalverlust die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Bootes kosten würde.
Als ich vor einigen Jahren die Versicherung meines Bootes wechselte, habe ich es in Abstimmung mit dem Versicherer für einen überschaubaren Betrag gründlich anschauen und begutachten lassen. Das schließt spätere Diskussionen über eine etwaige Unter- oder Überversicherung aus. Bei betagten Booten um die 40 Jahre geht es nicht ohne solch ein Gutachten.
Wie fest ist die «feste Taxe»?
Vorsicht mit der «festen Taxe»
Versichern Sie Ihr Boot nur zur sogenannten «festen Taxe». Sie wurde vor Jahrzehnten vom Hamburger Yachtversicherer Pantaenius eingeführt, um endlose Diskussionen über den zu versichernden und gegebenenfalls regulierenden Bootswert zu beenden und ist mittlerweile branchenweit Standard. Die feste Taxe ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 76 Satz 2 geregelt. Aber Vorsicht: Trotz dieser vermeintlich sonnenklaren Regelung kann die «feste Taxe» nach dem Motto «vor Gericht und auf hoher See» angefochten werden. Sie ist leider nicht so fest, wie sie nach dem gesunden Menschenverstand umgangssprachlich erscheint.
Achten Sie daher genau auf die Formulierung in den Bedingungen. Wenn Begriffe wie Neuwert fallen, ist das gut. Sofern aber z. B. von Zeitwert oder gar § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Rede ist, laufen Sie Gefahr, schlimmstenfalls keinen gleichwertigen Ersatz beim Totalverlust Ihres Bootes zu erhalten. Der Einwand der Unter-, ebenso der Überversicherung, sollte bei Abschluss des Vertrages unbedingt ausgeschlossen sein.
7. Versicherung regelmäßig überprüfen
Meist wird das Thema nach dem Abschluss der Versicherung und Abheften der Unterlagen vom Bootseigner vergessen. Einzig die jährliche Rechnung und Abbuchung erinnert daran. Machen Sie das nicht.
Nehmen Sie sich die Unterlagen einmal im Jahr vor: Prüfen Sie regelmäßig, ob der versicherte Bootswert noch stimmt. So verlangt es auch das Gesetz: Es obliegt Ihnen als Eigner, Ihr Boot zu einem realistischen Wert zu versichern. Ist die «feste Taxe» nach einem Refit oder kostspieliger Anschaffung von Extras anzupassen? Oder hat das Gebrauchtboot an Wert verloren? Bei Versicherungen, die nach dem oben genannten § 76 VVG regulieren, kann es passieren, dass die Versicherung, selbst bei einer angeblich vertraglich vereinbarten «festen Taxe», die Höhe der Regulierung anficht, weil der tatsächliche Wert «erheblich» vom Versicherungswert abweicht.
Schon deshalb, weil das Boot älter als bei Versicherungsbeginn ist. Sie sehen: Die «feste Taxe» ist im Grund Schall und Rauch. In manchen Verträgen steht ausdrücklich, dass die «feste Taxe» nach fünf Jahren hinfällig ist. Vergessen Sie die Anpassung des Bootswertes, zahlen Sie jährlich eine Versicherung für eine «feste Taxe», die im Ernstfall angefochten wird.
Sie sollten wissen, dass der Bootswert im Schadensfall von einem Gutachter des Versicherers selbst bei einer vertraglich vereinbarten «feste Taxe» angefochten werden kann, sofern diese «erheblich» vom wahren Versicherungswert abweicht. Als erheblich betrachten einige Richter bereits einen Unterschied von mehr als 10 Prozent.
Achten Sie darauf, dass Ihr Boot vertragsgemäß genutzt wird. Auch der Einwand der sogenannten «Gefahrerhöhung», beispielsweise durch kostenpflichtiges Vermieten (Verchartern) an einen anderen Skipper, ist schädlich. Dann gehen Sie im Schadenfall leer aus - so formulieren es Juristen, wenn Sie zwar jahrelang pünktlich Ihre Police bezahlt haben, aber im Ernstfall keinen Cent bekommen.
Und nun?
Was machen Sie als angehender Eigner eines gebraucht gekauften oder neuen Bootes? Stellen Sie zunächst wie beschrieben den Versicherungsschutz sicher. Schaffen Sie es innerhalb der genannten Einmonatsfrist bezüglich der Kaskoversicherung verschiedene Angebote zu prüfen, schließen Sie eine neue ab. Ansonsten achten Sie auf den Versicherungswert, lassen den bestehenden Vertrag ein Jahr laufen und nutzen das Dreivierteljahr bis zur Kündigungsfrist für die Prüfung der Angelegenheit.
Dank an Jan Böhm (früher Lütje Yachts, heute Lodsman), den Yacht-Gutachter und Schiffssachverständigen Dipl.-Ing. Torsten Rust (früher bei der Hamburger Niederlassung der Battermann & Tillery Global Marine), Dirk Ammann (Pantaenius Hamburg) und Martin Kropik (Pantaenius Österreich).
Weiterführende Links
- Die Tücken des Kaufvertrages
- Wichtige Punkte beim Motorboot-Kauf
- Wichtige Punkte beim Segelboot-Kauf
- Augen auf beim Schlauchbootkauf
- 13 Tipps zum Jollenkauf
- Bootsschaden: Was meist passiert
