Sie haben einen Käufer für Ihr Boot gefunden?

Vorlage Kaufvertrag Boot

Sie haben einen Käufer für Ihr Boot gefunden?

Wir empfehlen Ihnen, die Details der Transaktion in einem schriftlichen Vertrag mit Ausrüstungsliste zu regeln, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Damit beugen Sie möglichen Missverständnissen vor.

Nachfolgend finden Sie Musterverträge für den Bootsverkauf in mehreren Sprachen und Formaten. Für den Verkauf empfehlen wir Ihnen unseren Kaufvertrag für Gebrauchtboote. Er enthält alle wesentlichen Punkte und eignet sich für den Verkauf von Motorbooten, Segelbooten sowie Schlauchbooten.

Ausrüstungsliste Bootsverkauf

Neben dem schriftlichen Kaufvertrag empfiehlt es sich, eine Inventar / Ausrüstungsliste auszufüllen. Somit werden Unklarheiten über die Eigentumsverhältnisse ausgeschlossen. In die Inventarliste gehört sämtliches Zubehör des Bootes, welches mit dem Boot zusammen verkauft wird.

Ausrüstungsliste Bootsverkauf

Kaufvertrag Gebrauchtboot, was Sie wissen müssen

Ein Kaufvertrag über Gebrauchtboot ist kein Hexenwerk, wobei der Teufel wie immer im Detail liegt. Soweit ein normaler Kaufvertrag ohne besondere Nebenabreden geschlossen werden soll, kann grundsätzlich ohne juristischen Beistand unter Verwendung eines Musters erstellt werden.

Soweit es sich allerdings um einen grenzüberschreitenden Erwerb, ein Boot über 15m oder sehr hochpreisiges Boot handelt, raten wir dennoch dringend zur anwaltlichen Beratung.

Kaufvertrag für Gebrauchtboote

Da Sie bereits obigen Link mit unserem Muster geöffnet haben, haben Sie die erste Hürde schon genommen. Sie haben sich entschieden einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen..

Dennoch die Warnung: Verfallen Sie nicht den Verlockungen ein Boot per Handschlag zu kaufen. Ein solcher Vertrag ist wirksam, da es keine Formvorschriften für den Kauf von Booten gibt. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäftes wäre es grob fahrlässig, die Vereinbarung nicht zu verschriftlichen.

Denn der schriftliche Kaufvertrag dient nicht nur Beweiszwecken, sondern er führt beiden Parteien noch einmal die wesentlichen Reglungsfragen vor:

  • Wer verkauft wem?
  • Was wird verkauft?
  • Zu welchem Preis wird verkauft?
  • Wann und wie ist zu zahlen?
  • Wann und wo das Boot zu übergeben/übereignet?
  • Was soll bei Mängeln geltend?

An diesen Punkten orientiert sich auch das obige Muster, wobei zu den einzelnen Punkten, Folgendes zu bedenken ist.

1. Vertragsparteien

Auch wenn es nahe liegt: Klären Sie wer das Boot verkauft/kauft und halten sie die Adresse fest. Sie müssen wissen, wer ihr Vertragspartner ist und wo er wohnt. Nicht selten verkaufen z.B. Kinder das Boot für ihre Eltern, welche ihr geliebtes Hobby aus Altersgründen aufgeben müssen. Es kann dann unklar sein, wer eigentlich Verkäufer ist. Unter Umständen lohnt es sich auch, etwas über den Vertragspartner z.B. im Internet zu recherchieren. Vergessen Sie nicht, dass im „worst-case“ nur ihr Vertragspartner zum Schuldner bzw. Gläubiger wird!

2. Vertragsgegenstand

Die Beschreibung des Vertragsgegenstandes ist der schwierigste Teil des Vertrages.

Hier sollten Sie versuchen, wirklich alle die im Muster unter Nr. 2 vorhergesehenen Angaben festzuhalten. Dieser Teil dient der Identifikation des Vertragsgegenstandes was insbesondere durch die Rumpfnummer und die Motorennummer möglich ist.

Dennoch ist bei diesen Angaben Vorsicht geboten. Weiter unten enthält der Mustervertrag einen Gewährleistungsausschluss, mit dem sich der Verkäufer von der Haftung wegen etwaiger Mängel befreit. Ein solcher Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn die Parteien eine bestimmte Eigenschaft des Kaufgegenstandes vereinbaren.

Die Angaben unter Nr. 2 des Musters gelten solche Eigenschaften. Wenn dort Länge, Breite, Alter, ein Motortyp, etc. eingetragen werden, müssen sie auch zu treffen.

Wenn Sie sich unsicher sind, lassen sie die Angaben lieber frei oder machen sie kenntlich, da es sich um Schätzungen handelt.

Hervorzuheben ist hier noch der Punkt „Mehrwertsteuer entrichtet“. Es gibt diverse Konstellationen und Konstruktionen bei den die Mehrwertsteuer beim Kauf eines neuen Bootes nicht sofort fällig wird. Soweit die Mehrwertsteuer für das Boot nie entrichtet wurde, laufen Sie als Eigner des Gebrauchtbootes Gefahr, dass die Steuer gegen Sie festgesetzt wird.

3. Ausrüstungsliste/Dokumente

Die Ausrüstungsliste gehört zu der Beschreibung des Kaufgegenstandes, soll hier aber wegen ihrer Bedeutung gesondert behandelt werden. Zunächst sollte die Liste dem Kaufvertrag beigeheftet werden und mitunterschrieben werden.

Wer ein Segelboot kauft, erwartet, dass auch Segel an Bord sind. So einfach ist das leider nicht. Segel sind Ausrüstung eines Bootes. Vielleicht ist es berechtigt, ein Großsegel zu erwarten. Aber gilt das auch für eine Sturmfock? Plotter? Rettungsinsel? Beiboot? Fender?

Dieses Spiel ließe sich beliebig fortsetzen. Sonderausstattungen sind daher ausdrücklich in die Liste aufzunehmen. Auch Standardausrüstung sollte genannt werden, was insbesondere gilt, wenn es sich um besondere Markenartikel handelt. Wenn Ausrüstung als neuwertig angepriesen werden ist, sollte sie in der Liste entsprechend bezeichnet sein.

Zu den Dokumenten sind insbesondere Folgende hervorzuheben: CE-Zertifikat, CE-Handbuch. Auch die Originalrechnung des Bootes ist beizulegen, da sie als Mehrwertsteuer dienen kann.

4. Kaufpreis

Üblicherweise erfolgt bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung und bei Übergabe die Restzahlung. Dazu wird angemerkt, dass Banken Expressüberweisungen anbieten, was die Barzahlung bei der Übergabe ersetzen kann.

Eine weitere Warnung: Kommen Sie nicht auf die dumme Idee- warum auch immer- nicht den tatsächlichen Kaufpreis zu nennen. Das kann zu einem teuren Boomerang werden.

5. Übergabe

Vereinbaren sie einen Übergabeort und -zeit. Das Eigentum und die Gefahr gehen erst bei Übergabe über. Denken Sie daran, dass Boot ab Übergabe zu versichern. Liegegebühren, etc. sind vom Verkäufer nur bis zur Übergabe zu tragen.

6. Gewährleistung

Der Ausschluss der Gewährleistung bei einem Kaufvertrag unter privaten ist üblich. Der Ausschluss vom Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und Schäden and Gesundheit und Leben sind der Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldet.

Der Gewährleistungsausschluss führt dazu, dass Gewährleistungsrechte nur bestehen, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Der Nachweis von Arglist ist sehr schwer zu führen.

7. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Das anwendbare Recht muss nur bei grenzüberschreitenden Verträgen vereinbart werden, wobei davon abzuraten ist, sie ohne anwaltlichen Rat abzuschließen. Ob ein Gerichtsstand vereinbart wird, ist zu überlegen. Grundsätzlich ist am Wohnort des Beklagten zu klagen, was grundsätzlich den Interessen beider Parteien gerecht wird.

Ein letzter Rat: Lassen Sie das Boot vor Kauf von einem Gutachter untersuchen. Seine Begutachtung ist weit besser dazu in der Lage, zukünftige Streit zu verhindern, als ein schriftlicher Kaufvertrag.

Sollten Sie Unterstützung beim Abschluss des Kaufvertrages brauchen, empfehlen wir Ihnen, sich an den Yachtrecht spezialisierten Anwalt Ole Hecht aus Hamburg zu wenden. Er arbeitet unter anderem für Hanse Yachts und einige Versicherer.

www.anwalt-hecht.de