Baujahr: 2004
Diese elegante Alpa 37 Fly überzeugt durch italienisches Design, hervorragende Verarbeitung und einen außergewöhnlich guten Pflegezustand. Die Yacht wurde umfangreich modernisiert und mit hochwertigen Investitionen auf den neuesten Stand gebracht.
Dank des zuverlässigen Wellenantriebs und der beiden leistungsstarken Cummins Dieselmotoren bietet diese Yacht eine sichere, komfortable und entspannte Fahrt – ideal für längere Aufenthalte an Bord.
Technische Daten:
- Baujahr: 2004
- Länge: ca. 11,90 m
- Breite: ca. 3,65 m
- Motorisierung: 2 × Cummins 5.9 Diesel, je 370 PS
- Betriebsstunden: ca. 800 Stunden
- Wellenantrieb
- Kraftstofftank: ca. 900 Liter
- Wassertank: ca. 150 Liter
- Bugstrahlruder
- Elektrische Ankerwinde
Umfangreiche Investitionen:
- Komplette Lackierung in Metallic Grau (2024) – Investition ca. 60.000 €
- FlexiTeak komplett neu (2024) – Investition ca. 17.000 €
- Bimini und Camper-Verdeck neu (2026)
- Große Inspektion beider Cummins-Motoren 2026 durchgeführt
- Antifouling in sehr gutem Zustand
- Neue Raymarine Funkanlage
- 2 × neue Raymarine Kartenplotter
- Hydraulische Gangway erneuert
- Komplette Polster vor ca. 4 Jahren erneuert – neuwertiger Zustand
Komfort & Ausstattung:
- Klimaanlage und Heizung
- Zwei separate Schlafkabinen
- Zwei Badezimmer mit Dusche
- Küche mit zwei Induktionskochfeldern und Kühlschrank
- Sehr großzügige Staumöglichkeiten im gesamten Boot
- Moderne Ambientebeleuchtung im Innen- und Außenbereich (oben, unten und seitlich)
- Komfortable Ausstattung für längere Aufenthalte an Bord
Die Alpa 37 Fly befindet sich technisch und optisch in einem hervorragenden Zustand. Die Kombination aus zuverlässiger Technik, hochwertiger Ausstattung und umfangreichen Investitionen macht diese Yacht zu einer außergewöhnlichen Gelegenheit in ihrer Klasse.
Besichtigung nach Absprache möglich.
Bei weiteren Fragen gerne anrufen
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.




































































