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Welchen Bootsführerschein brauche ich in der Schweiz?

Hinweise zu den schweizerischen Führerschein-Vorschriften

Welchen Bootsführerschein brauche ich in der Schweiz?
Schöne Aussichten am Zürichsee mit etwas Wind © Zürich Tourismus

Welche Führerscheine braucht der Schweizer Motorbootfahrer oder Segler auf heimatlichen Seen, für den Bodensee und Oberrhein? Welche Papiere werden auswärts an der Küste und auf See verlangt?

Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 10.03.2022

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • eine Übersicht zu allen Schweizer Bootsführerscheinen
  • was der einheimische Motorbootfahrer in der Schweiz braucht
  • was der einheimische Segler in der Schweiz braucht
  • Sonderregelungen auf dem Bodensee und Oberrhein
  • welche Scheine Schweizer Skipper an der Küste und auf dem Meer benötigen
  • Erläuterungen zu den nötigen Funkscheinen
  • formelle Voraussetzungen für die jeweiligen Führerscheine

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Obwohl es im Prinzip um das Gleiche geht, gibt es in Deutschland, der Schweiz und Österreich unterschiedliche Führerscheinvorschriften. International ist ausreichend "bescheint", wer in seinem Heimatland die nötigen Führerscheine hat.

Im Unterschied zum leider komplexen deutschen Führerscheinleidwesen mit sage und schreibe sieben verschiedenen Bootsführerscheinen einschließlich Bodenseeschifferpatent und dem separaten Hochrheinpatent zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, zwei Prüfungen zur Handhabung von Seenotsignalmitteln und drei verschiedenen Funkscheinen, alles in allem also allen Ernstes zwölf Papiere, ist die Situation in der Schweiz überschaubar. Es gibt:

  • den Bootsführerschein für Motorbootfahrer (Kategorie A)
  • den Bootsführerschein für Segler (Kategorie D)
  • den Sportbootführerschein See (Küstenschein)
  • den Hochseeschein, auch "Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting" genannt
  • das sogenannte Hochrheinpatent (Basel bis Rheinfelden)
  • das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, international Short Range Certificate (SRC) genannt
  • das unbeschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, international Long Range Certificate (LRC) genannt

Unbeschwerte Stunden mit dem nötigen Bootsführerschein und etwas Erfahrung
Unbeschwerte Stunden mit dem nötigen Bootsführerschein und etwas Erfahrung © Zürich Tourismus

Das sind vier Führer- und zwei Funkscheine, unter dem Strich also die Hälfte. Hinzu kommt gegebenenfalls die zusätzliche Prüfung für den Rhein. Tja, so geht es eben auch.

Der Bootsführerschein für Motorbootfahrer (Kategorie A)

Der Schweizer Motorbootskipper benötigt ab einer Motorenleistung von 6 kW, das entspricht 8 PS, einen Bootsführerausweis der Kategorie A. Wichtig zu wissen: auf dem Bodensee reicht das gleiche Papier. Allerdings ist die Schwelle zur Führerscheinpflicht mit 4,4 kW (6 PS) am Bodensee niedriger. Für den Führerschein der Kategorie A ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Die Theorieprüfung besteht aus 60 Fragen, die innerhalb von 50 Minuten zu beantworten sind. Dabei müssen 165 von 180 möglichen Punkten erreicht werden.

Nach der Theorieprüfung kommt die praktische Prüfung. Dabei muss der Prüfling folgende Fertigkeiten und Manöver zeigen: An- und Ablegen, Ankern, übliche Knoten, Drehen des Bootes, Vor- und Rückwärtsmanöver am Steg, das Gleiche in einer Box, Manöver am Pfahl, Kurs- und Standortbestimmung, nicht zuletzt das wichtige Mensch-über-Bord-Manöver. All diese Punkte werden im Laufe einer Stunde abgehandelt.

Bootsführerschein für Segler (Kategorie D)

Schweizer Segler, die mit mehr als 15 Quadratmetern Segelfläche unterwegs sind, brauchen den Führerschein der Kategorie D. Hat das Segelboot einen Motor mit mehr als 4,4 kW beziehungsweise 6 PS, wird zusätzlich der oben beschriebene Kategorie A Motorbootführerschein verlangt.

Die theoretische Segelprüfung für die Kategorie D erfolgt wie die oben beschriebene theoretische Motorbootprüfung zur Kategorie A. Während seiner Ausbildung büffelt der Segelschüler 500 Fragen. Die praktische Segelprüfung ist erst nach bestandener Theorieprüfung möglich. Sie dauert etwa eine Stunde. Dabei zeigt der Prüfling die üblichen Knoten. Es werden verschiedene Manöver gefahren, also An- und Ablegen, Ankern, verschiedene Manöver unter Segel, natürlich auch das wichtige Mensch-über-Bord-Prozedere. Außerdem sind die Kurs- und Standortbestimmung zu zeigen.

Bodensee

Während für deutsche Skipper das separate Bodenseeschifferpatent ab 4,4 kW beziehungsweise 12 qm Segelfläche zusätzlich vorgeschrieben ist, brauchen Schweizer für dieses Gewässer keinen speziellen Führerschein. Es langt der für alle heimischen Gewässer landesweit gültige Bootsführerschein, allerdings mit den Bodensee-spezifisch etwas niedrigeren kW/PS und Segelflächenlimits.

Das Hochrheinpatent

Hier handelt es sich um eine zusätzliche Prüfung für den Rhein, damit der Fluss zwischen Rheinfelden (Straßenbrücke bei km 149,22) und Basel (mittlere Rheinbrücke bei km 166,64) mit einem Sportboot mit einer Motorisierung ab 4,4 kW (6 PS) bis zu 25 m Länge befahren werden darf. Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, es wurden keine Straftaten in der Schifffahrt begangen. Die genannte Strecke muss mit einem Fahrzeug ab 15 m Länge in den vergangenen zehn Jahren mindestens sechzehnmal, davon mindestens je dreimal in jeder Richtung innerhalb der letzten drei Jahre, oder im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal in jeder Richtung innerhalb des letzten Jahres befahren worden sein.

Die Schweizer Seen sind ein Paradies für den Wassersportler
Die Schweizer Seen sind ein Paradies für den Wassersportler © Zürich Tourismus

Der Küstenschein

Dieses Patent entspricht dem deutschen Sportbootführerschein See. Da es in der Schweiz hierfür keinen entsprechenden Führerschein gibt, legen Schweizer Staatsbürger in ihrem Heimatland die gleiche Prüfung zum deutschen Sportbootführerschein See ab, kurz SBF See genannt.

Wer im Urlaub also in einem anderen Revier beispielsweise Jetski fahren oder eine Yacht chartern möchte, der absolviert die Prüfung zum deutschen Sportbootführerschein See (Küstenschein) in der Schweiz. Dieser Führerschein ist seit 2000 international anerkannt und berechtigt für nichtkommerzielle Fahrten zum Führen von Motor- und Segelbooten. Er gilt auch außerhalb der 3-Seemeilen-Zone.

Der Hochseeschein

Dieser Führerschein, auch "Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting" genannt, berechtigt zum Führen von Motor- und Segelyachten auf dem Meer. Er ist international anerkannt. Segler müssen dazu folgende Praxis nachweisen: Drei Wochen Seefahrt mit mindestens 18 Tagen auf See und 1.000 Seemeilen, davon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung. Motorbootfahrer müssen 2 Wochen Seefahrt mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen nachweisen, davon mindestens 400 nach bestandener Theorieprüfung.

Abschließend noch ein Blick auf die Funkscheine. Ergänzend zu den beschriebenen vier Bootsführerscheinen zuzüglich Hochrheinpatent gibt es zwei Funkscheine. Einmal für den Binnen-, einmal für den Küstenfunk. Wer im Urlaub eine Yacht auf dem Meer chartert, sollte wenigstens das sogenannte Short-Range-Certificate haben, zumal praktisch jedes Schiff heutzutage ein UKW-Funkgerät hat. In einigen Ländern, beispielsweise Kroatien oder Deutschland, ist zum Chartern ein Funkschein vorgeschrieben. Falls ausgedehnte Blauwasserreisen geplant sind, wo es eine Grenz- beziehungsweise Kurzwellenanlage an Bord gibt, empfiehlt sich das Long-Range-Certificate.

Das Short-Range-Certificate (SRC)

Das SRC berechtigt zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC-Controller sowie Inmarsat-C-Anlagen und Binnenfunkanlagen auf Schiffen unter Schweizer Flagge. Wer zusätzlich zum Short-Range-Certificate noch Grenz- und Kurzwellen-Anlagen bedienen möchte, braucht das Long-Range-Certificate (LRC).

Viele Skipper machen direkt das Long-Range-Certificate. Das liegt daran, dass die Prüfungskosten mit 295 EUR für SRC und LRC identisch sind und der Aufwand an der Prüfung nur minimal größer ist als beim SRC. Bei einem späteren Upgrade von SRC auf LRC muss fast die gesamte Prüfung wiederholt werden. Dabei entstehen nochmals Prüfungskosten von 265 EUR.

Den schweizerischen Bootsführerausweis gibt es leider nicht im handlichen und wasserfesten Kreditkartenformat. Nach wie vor wird er in Din A5 als Papier ausgestellt.

Spezielle Regeln für Schweizer Seen und Flüsse

Wie in Deutschland auch, so gibt es in der Schweiz zusätzliche regional, sprich kantonal abweichende Verordnungen, die der Wassersportler auf seinem Hauslago oder Fluss kennen sollte, und zwar für

  • Bernische Gewässer
  • den Bodensee
  • den Genfersee
  • den Hallwilersee
  • den Lago Maggiore und Luganer See
  • den Rhein
  • den Sempachersee
  • den Zugersee
  • den Zürichsee

Es ist möglich, die Prüfungen in einem anderen als seinem heimatlichen Kanton abzulegen. Dazu genügt ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Amt des Kantons, in dem der Anwärter für den Bootsführerschein zu Hause ist.

Formalitäten

Schweizer Führerscheinanwärter müssen beim Schifffahrtsamt ihres Kantons ein entsprechendes Gesuch mit einem speziellen Formular einreichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Kopie der Niederlassungsbewilligung, ein Sehtest (nicht älter als 24 Monate), ein farbiges Passfoto. Bewerber über 65 Jahre brauchen zudem ein ärztliches Zeugnis. Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig und Voraussetzung für die Theorie- und Praxisprüfung des Bootsführerscheins.


Wissenswert für Besucher der Schweiz: Wer sich in der Schweiz vorübergehend aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann: Entweder einen nationalen Führerschein oder ein international gültiges Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde. Gemeint ist der in diesem Blog und hier beschriebene Sportbootführerschein. Wer sich mit seinem Boot vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein ausländisches Schiff führen, wenn aus einem der genannten Führerscheine ersichtlich ist, dass er dieses Boot in seinem Heimatland fahren darf.

Weiterführende Links

VG