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Juristerei beim Gebrauchtboot-Kauf

Was Sie beim Bootskauf von einem Händler wissen müssen

Juristerei beim Gebrauchtboot-Kauf
Das übliche Bild in den Marinas, Boote mit Makler Verkaufsschildern © boat24.com

Im Winter wird geträumt vom neuen Boot und gerade die Messezeit weckt Begehrlichkeiten. Bootshändler werben mit ihren Angeboten und häufig wollen sie Schiffe aus zweiter Hand an den Mann bringen. Dabei stellt sich die Frage, welchen Vorteil es hat, auf diese Offerten einzugehen, anstatt selber direkt vom privaten Eigner zu kaufen.

Von Ole Hecht, veröffentlicht am 03.12.2015

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • Welche Rolle nimmt der Bootshändler im Rahmen des Verkaufs ein
  • Wie sieht es mit der Gewährleistung aus
  • Verschiedene mögliche Kauf-Szenarien

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Als Hauptargument für den Kauf vom Bootshändler wird gerne genannt, dass sich aus dieser Konstellation eine größere Sicherheit hinsichtlich der Gewährleistung bei möglichen Mängeln ergibt. Aber so allgemein kann man das nicht sagen. Denn aus juristischer Sicht ist zu unterscheiden, welche Rolle der Bootshändler im Rahmen des Verkaufs einnimmt.

Wenn dem Händler das Boot gehört

Wenn der Händler nicht nur Vermittler, sondern im Besitz des zu verkaufenden Bootes ist, dann ist die Abwicklung tatsächlich einfach. Er ist dann selber der Verkäufer und gilt im Sinne des Gesetzes als Unternehmer. Er muss dann zwingend ein Jahr Gewährleistung für ein gebrauchtes Boot bieten. Um Problemen zu entgehen, wird er das Boot vor dem Verkauf im eigenen Interesse sorgfältig prüfen und im Zweifel über Mängel aufklären. Er ist dann ein so genannter Fachverkäufer, und das beinhaltet Aufklärungs- und Beratungspflichten, die sich schließlich auch in einem höheren Preis niederschlagen werden.

Aber dieser Fall, dass der Händler das Boot selber verkauft, ist eher selten. Schließlich fordert der Ankauf eines Bootes für ihn eine hohe Investition. Manchmal entstehen solche Angebote, weil der Händler das Boot eines Stammkunden, das er jahrelang betreute, in Zahlung genommen hat, um ihm ein neues zu verkaufen. Das kann ein Glücksfall für den Käufer sein, da der Händler das Objekt dann genau kennt.

Wenn der Händler für den Käufer suchen soll

Bei einem anderen Modell wird Bootshändler vom Käufer beauftragt, ein geeignetes Boot zu suchen. Dann ist dieser ist nicht Verkäufer, sondern eher Makler. Es kommt dabei aber darauf an, wie der Suchauftrag formuliert ist. Der Händler sollte nicht nur für die Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragt werden(sog. Nachweismakler), sondern ausdrücklich auch mit der Prüfung und Recherche. Der Bootshändler ist dann vertraglich verpflichtet, seine Fachkenntnis auch für den Käufer einzusetzen. Und das macht Sinn, weil er mit seiner Erfahrung mögliche Mängel schnell erkennt.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an ihn nicht überzogen werden dürfen. Schließlich ist er im Normalfall kein Sachverständiger. Auch für diesen Fall gilt, dass sich diese sehr aktive Rolle des Händlers beim Bootskauf natürlich im Preis niederschlägt.

Wenn der Verkäufer den Händler beauftragt

Die häufigste Variante beim Bootskauf mit Händler ist, dass dieser im Auftrag des Verkäufers arbeitet. Er wird also im Rahmen des rechtlich Zulässigen eher die Interessen seines Auftraggebers wahrnehmen. Diese Variante spart dem Käufer das Zahlen einer Provision.

Außerdem kann der Händler gegenüber seinem Auftraggeber – dem Verkäufer – sogar vertraglich verpflichtet sein, das Boot und die Angaben zu prüfen. Wenn der Händler dann falsche Angaben gegenüber dem Käufer macht, so läuft er Gefahr, sich gegenüber dem Verkäufer haftbar zu machen. Denn im Falle eines Rechtsstreites mit dem Käufer muss sich der Verkäufer auf die Aussagen des Händlers verlassen können.

Allerdings weiß der Käufer nicht, inwieweit sich der Bootshändler gegenüber dem Verkäufer vertraglich verpflichtet hat, das Objekt vor dem Verkauf zu untersuchen. Es kann also auch sein, dass der Bootshändler das Boot nie gesehen hat und lediglich die Angaben des Verkäufers wiedergibt.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass Bootshändler selber ein Interesse am Abschluss des Vertrages haben, weil sie dann die fällige Provision vom Verkäufer erhalten. Sie wirken daher in angemessenem Maße auch auf ihn ein, wenn der zum Beispiel überzogene Preisvorstellungen hat. Das kann sich für den Käufer hilfreich und preisdrückend sein, da gerade Bootseigner dazu neigen, den Wert ihres geliebten Bootes unrealistisch hoch einzuschätzen.

Fazit

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich lohnt, bei Kaufinteresse Kontakt zu Händlern aufzunehmen. Sie kennen den Markt gut und sind in der Lage, das geeignete Boot für den Käufer zu finden. Dabei sind sie sehr um ihren guten Ruf besorgt. Deshalb verfolgen einige sogar den Ansatz, nur Boote in ihr Verkaufsportfolio auszunehmen, die sie selber eingehend geprüft haben. Selbstverständlich gibt es auch in der Yachtbranche schwarze Schafe. Solche sind aber in der Regel nicht auf Messen anzutreffen. Sie lauern eher in den Tiefen des Internets.

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