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Bodenseezulassung
Was Bootskäufer und Eigner dazu wissen müssen
Der Bodensee ist ein wunderbares Revier für Motorbootfahrer wie Segler. Zugleich ist er ein riesiger Trinkwasserspeicher. Deshalb gelten hier die weltweit strengsten Vorschriften zugunsten der Wasserqualität. Sie kommen der Umwelt und auch dem Wassersportler zugute. Leider sind die Bestimmungen kompliziert und werden regelmäßig überarbeitet.
Von Erdmann Braschos, veröffentlicht am 16.02.2022, aktualisiert am 02.10.2024
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- für welches Boot Sie eine Bodenseezulassung benötigen
- Wissenswertes zu den maßgeblichen Themen Motor, Baujahr/CE-Konformität, Sanitär, Pantry und Gas
- Orientierung zu den Abgastypen BSO 2, BSO 1 und zum Bestandsschutz für alte Motoren
- wie Sie das entscheidende Motorthema in wenigen Minuten online klären
- Hinweise zur Begutachtung und Zulassungsbürokratie
- Konsequenzen für den Bootskauf und -verkauf
- wie die Bodenseezulassung beim Bootskauf zum K.o-Kriterium werden kann
- wie Sie die Zulassung vorbereiten
- was beim Kauf eines zugelassenen Bootes bei einem neuen Hafen zu beachten ist
- Adressen
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Am Bodensee gibt es für Motorbootfahrer und Segler vier Hürden. Liegeplatz, Wasserstand, die Führerscheinfrage und viertens die sogenannte Bodenseezulassung für das Boot. Jedes Sportboot mit Motor, Übernachtungsmöglichkeit, Pantry, Kochstelle und Bord-WC benötigt eine Erlaubnis für den See. So regelt es die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt es keine, auch nicht für den Urlaub, wie beim Bodenseeschifferpatent.
Drei Staaten wie Deutschland, Österreich und die Schweiz, zwei Bundesländer in Deutschland und drei Kantone in der Schweiz. Europäische, nationale und regionale Vorschriften. Die Sache ist nicht einfach. Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) bringt alles unter einen Hut. Sie regelt die Bodenseezulassung, die alle drei Jahre zu erneuern ist. Wer diese Hürde einmal mit seinem Boot genommen hat, für den ist die Verlängerung eine Routineangelegenheit.
Boote mit Bodenseezulassung in unserem Markt
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Über die strengen Abgasvorschriften und weitere Regelungen hinsichtlich des Gewässer- und Umweltschutzes hinaus prüft die Bodenseezulassung weitere Themen, die woanders dem Eigner überlassen sind. So ist beispielsweise bis ins Detail festgelegt, wie das Unterteil des Dieselvorfilters einer Einbaumaschine auszusehen hat (Metall statt Glas oder transparenter Kunststoff) oder wie die Motorbilge entwässert wird (keinesfalls in den Kiel, also auch nicht indirekt außenbords). Voraussetzung für die Bodenseezulassung ist auch eine abgenommene Gasanlage. Somit ähnelt die Bodenseezulassung in weiten Teilen einem Boots-TÜV, den es ansonsten bekanntlich nicht gibt. Der bayrische Bodenseeskipper muss sein Boot vom TÜV abnehmen lassen. Das macht die Sache aufwendig, lästig und auch teuer. Dafür bietet die Bodenseezulassung dem Eigner mehr Sicherheit nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Was Sie zum Thema Motor wissen sollten
Abhängig vom Baujahr des Bootes und der dazu gehörenden Maschine gelten drei Stufen: BSO 2 (die aktuell strengste Norm für neue Maschinen), BSO 1 und für alte Boote/Motoren eine Zulassung für nicht abgasgeprüfte Motoren. Der kluge Gedanke hierbei ist, alte Motoren so lange in Gebrauchtbooten auf dem Bodensee zu gestatten, wie sie laufen. Benzin- und Dieselmotoren älterer Boote, die weder die Abgasvorschriften Stufe 2 noch die Stufe 1 erfüllen, genießen also Bestandsschutz. Dazu muss der Eigner die Motor- und Getriebetypen und die jeweiligen Bau- oder Seriennummern nennen. Auch ist die alte Maschine innerhalb von sechs Monaten vor der Erstzulassung oder Zulassungsverlängerung von einer Werkstatt zu prüfen. Ist sie eines Tages nicht mehr reparabel, muss sie durch eine neue, den aktuellen Abgasvorschriften entsprechende, ersetzt werden. Seit 2017 muss der neue Motor die Abgastypenprüfung gemäß BSO 2 erfüllen.
Nutzen Sie die Liste aktuell am Bodensee zugelassener Motoren
Was bedeutet das für Sie als Interessent eines Bootes für den Bodensee? Hat das Boot samt Motor bereits eine Zulassung, prima. Interessieren Sie sich jedoch für ein Boot aus einem anderen Revier, also ohne Bodenseezulassung, erkundigen Sie sich am besten gleich, welche Maschine vorhanden ist und ob sie grundsätzlich die Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfüllt. Da die Motorenhersteller ihre Erzeugnisse auch an den Bodensee verkaufen möchten, versuchen sie für ihre Baureihen das sogenannte Abgastypenzertifikat zu erlangen. Dazu gibt es Listen mit sämtlichen Motoren, die dieses Zertifikat herstellerseitig haben.
Zur raschen Klärung dieses entscheidenden Punkts gibt es zwei Wege, die Sie zu Hause am Rechner mit wenigen Mausklicks rasch online klären können. Googeln Sie das Datenblatt des Motorenherstellers. Oder Sie schauen im Internet beispielsweise nach der Motorenliste der internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee e. V.. In diesem 29-seitigen PDF sind (Stand 2022) alle am Bodensee zugelassenen Außenborder und Einbaumaschinen bis Z, also von BMW bis Yanmar, mit den jeweiligen BSO Stufen und weiteren Bestimmungen genannt. Achten Sie bei der Online-Recherche darauf, dass die Liste zum Zeitpunkt Ihrer Abfrage aktuell ist.
Boot und Maschine(n) werden als Einheit gesehen und als solche zugelassen
So ersparen Sie sich das Gestrüpp an Vorschriften, Ausnahmen, Zugeständnissen an die Praxis und regelmäßigen Änderungen zum Thema Motor in teilweise schwer verständlichem Amtsdeutsch und schützen sich vor ärgerlichen Überraschungen. Eine neue Maschine ist teuer und die erforderlichen Umbauten wie Anpassung des Motorfundaments, von Welle und Getriebe so aufwendig und kostspielig, dass bereits dieser eine Punkt zum K.o-Kriterium für den Kauf eines bestimmten Bootes werden kann. Sollten Sie es machen lassen, brauchen Sie einen Bootsbauer, der den Umbau bald und termintreu erledigt. Der handwerklich versierte DIY-Eigner mit Zeit schafft das vielleicht selbst.
Hinzu kommen weitere, teils praxisferne Vorschriften zur Peripherie der Einbaumaschine. Der entscheidende Vorteil eines transparenten Spritvorfilter-Unterteils ist, dass Schmutz, Wasser oder erste Anzeichen der Dieselpest beim Blick in den Motorraum sichtbar sind. Deshalb ist er bei praktisch jeder Yacht durchsichtig. Am Bodensee muss das Vorfiltergehäuse aus Metall sein. Hinzu kommen detaillierte Vorschriften zur Bauweise des Tanks, zur Spritleitung, Absperrhähnen an der Spritleitung et cetera. All diesen Punkten ist ohne Wenn und Aber Genüge zu leisten. Ggf. muss die vorhandene Installation geändert werden. Geht alles, macht aber Arbeit, kostet Geld und letztlich ihre Freizeit, die sich besser nutzen lässt.
Zugelassene Benzinmotoren
Ottomotoren bis einschließlich 74 Kilowatt (100 PS) Leistung müssen für eine Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte der EU-Sportbootrichtlinie für Viertakt-Motoren oder die Grenzwerte der BSO Stufe 1 oder 2 erfüllen. Vorhandene 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74 Kilowatt Leistung dürfen durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der BSO Stufe 1 erfüllen, soweit die Motorleistung um nicht mehr als zehn Prozent erhöht wird. Zu den zugelassenen Aggregaten orientiert die bereits erwähnte Motorenliste der internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee e. V.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Landkreises Konstanz in der Rubrik „Zulassungsfähigkeit von Motoren/Motorenänderung auf dem Bodensee“.
Baujahr und CE-Konformität
Für Boote ab Baujahr 1998 gelten die Vorschriften der Europäischen Sportbootrichtlinie. Für die Neuzulassung müssen eine CE-Konformitätserklärung und das Eignerhandbuch des Bootes in deutscher Sprache in Kopie vorgelegt werden. Achten Sie beim Bootskauf darauf, dass die Unterlagen vorhanden sind.
Gasanlage
Zur Installation bei Neubooten gilt die internationale Norm EN ISO 10239 „Kleine Wasserfahrzeuge-Flüssiggasanlagen“. Zusätzlich müssen Flüssiggasanlagen gemäß nationalen Vorschriften eingebaut, instand gehalten und betrieben werden. Für den Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung ist in Deutschland insbesondere die technische Regel G 608 maßgeblich. Demnach müssen Flüssiggasanlagen im zweijährigen Rhythmus von einem Sachkundigen untersucht werden. Der Druckregler und die Schlauchleitungen sind Verschleißteile und alle 6 Jahre zu erneuern. Diese zwei- und sechsjährigen Intervalle sind Voraussetzung zur Bodenseezulassung und zusätzlich zur dreijährigen Laufzeit der Bodenseezulassung einzuhalten.
Tanks
Einlaminierte, direkt die Bordwand grenzende Tanks sind nicht erlaubt. Nur separat eingebaute Tanks sind zugelassen.
Sanitär
Schwarz- und Grauwasser, also Fäkalien und Wasser aus den Waschbecken von Pantry, Toilettenraum oder Dusche dürfen nicht außenbords gelangen. Es muss in Tanks gesammelt werden, die im Hafen mit entsprechenden Absaugstationen am Deck entleert werden. Die Machart der Saugstutzen und die jeweiligen Tankgrößen (10 l für Spül- und Waschabwasser, 2 l pro Person bei Fäkalien) sind ebenfalls geregelt. Es ist nur ein fest eingebauter Fäkalientank erlaubt. Vorhandene Borddurchlässe werden verplombt. Da ein Fäkalientank beim kleinen Sportmotorboot, Daysailer, Klassiker oder der Yacht mit beengten Platzverhältnissen unter Deck schwer einzuhalten sind, lösen viele Bodenseeskipper dieses Thema mit einem transportablen Chemie-WC.
Kennzeichen
Jedes zugelassene und entsprechend registrierte Boot muss ein von der Behörde zugeteiltes Kennzeichen auf beiden Seiten des Bootes an sichtbarer Stelle haben, welches aus gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern besteht. Sie müssen mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein.
Segelsurfbretter, Paddelboote und Rennruderboote ohne Motor müssen unabhängig von ihrer Länge den Namen und die Anschrift des Eigners tragen.
Zuständigkeiten
Auch die Frage, welches Schifffahrtsamt für welchen Liegeplatz oder Wohnort des Eigners zuständig ist, ist bis ins Detail geregelt. So ist unter anderem das Schifffahrtsamt des Landratsamtes Bodenseekreis für das Nordufer des Bodensee zwischen Sipplingen und Kressbronn zuständig. Bootseigner, die in einem dieser Häfen einen Liegeplatz haben, wenden sich also an das Schifffahrtsamt des Bodenseekreises. Wer nicht am Bodensee wohnt, hat die Wahl zwischen den Landratsämtern Bodenseekreis, Konstanz oder Lindau.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Kaufvertrages, Kopie vom Personalausweis des neuen Eigners
- Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel), soweit vorhanden
- Kopie des Abgastypenprüfzertifikates für Dieselmotoren und Ottomotoren über 74 kW Leistung, nur für Ottomotoren bis 74 kW Leistung: Kopie der CE-Konformitätserklärung des Motors
- gesamtes Eignerhandbuch in deutscher Sprache in Kopie und CE-Konformitätserklärung (abhängig von Baujahr des Bootes)
- soweit vorhanden: Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht
Bootskauf ohne vorhandene Bodenseezulassung
Wenn Sie ein bestimmtes Boot ohne Zulassung an den Bodensee legen möchten, planen Sie Zeit ein. Nutzen Sie die Erfahrung anderer Bodenseeskipper. Erkundigen Sie sich am besten beim Eigner des gleichen Modells. Bei Segelbooten gibt es Klassenvereinigungen, die Ihnen vielleicht einen Kontakt zu einem hilfsbereiten Bodenseeeigner herstellen. So müssen Sie hinsichtlich anstehender Umbauen nicht alles selbst erfinden. Erkundigen Sie sich auch vor Ort am Liegeplatz/im Verein nach einem empfehlenswerten Bootsbauer. Wer macht gute Arbeit zu nachvollziehbaren Kosten? Und - essenziell - wer hält die Termine? Als DIY-Eigner stellen Sie das Gebrauchtboot am besten in eine nahegelegene Halle und nehmen die erforderlichen Änderungen in die Jobliste der anstehenden Reparaturen und Verschönerungen an Bord auf. Nehmen Sie früh mit dem zuständigen Schifffahrtsamt und Prüfer Kontakt auf, der Ihr Boot letztlich abnimmt.
Bootskauf mit vorhandener Bodenseezulassung
Wird ein Boot verkauft und es soll weiterhin auf dem Bodensee oder auf der Rheinstrecke zwischen Neuhausen und Rheinfelden laufen, muss die Zulassungsurkunde innerhalb von 2 Wochen nach Verkauf auf den neuen Eigner umgeschrieben werden. Dem förmlichen Antrag ist eine Kopie des Kaufvertrages sowie die bisherige Zulassungsurkunde im Original beizufügen. Bei Motor- und Segelbooten wird das Gültigkeitsdatum der Urkunde auf den neuen Eigner übernommen. Ist die Bodenseezulassung abgelaufen, erfolgt die Umschreibung erst, wenn eine Nachuntersuchung erfolgt ist.
Revierwechsel auf dem Bodensee
Auch der Wechsel des Heimathafens auf dem Bodensee ist geregelt und ein Verwaltungsakt. Soll ein Boot mit Bodenseezulassung aus der Schweiz, Österreich, Lindau oder Friedrichshafen beispielsweise nach Konstanz umgeschrieben werden, gelten die gleichen Vorschriften wie oben beschrieben. Bei Umschreibungen aus dem Nicht-EU-Land Schweiz muss der neue Eigner zusätzlich die Verzollung (in Kopie) nachweisen.
Kosten (Beispiel Schifffahrtsamt Konstanz)
Wie die folgende Gebührenliste zeigt, wird die Erstzulassung für den Bodensee je nach Motorleistung und Bootsgröße teuer. Der Aufwand für die alle drei Jahre anstehende Verlängerung bleibt im Rahmen, soweit keine Nachuntersuchung nötig ist.
1. Motorzulassung
- Untersuchung eines Freizeitbootes mit Motor bis 7,4 kW 43 €
- Untersuchung eines Freizeitbootes mit Motor bis 7,4 - 37 kW 59 €
- Untersuchung eines Freizeitbootes mit Motor bis 37 - 74 kW 80 €
- Untersuchung eines Freizeitbootes mit Motor bis 74 - 190 kW 90 €
- Untersuchung eines Freizeitbootes mit Motor bis 74 - 190 kW 90 €
- jede weitere ab 74 angefangene kW 55 €
- Lärmpegelmessung nach Zeitaufwand (je angefangene 1⁄4 Stunde) 15 €
2. Zuschlag für Segelboote
- bis 10 qm Segelfläche 6 €
- 10 - 20 qm Segelfläche 11 €
- 20 - 50 qm Segelfläche 21 €
- über 50 qm Segelfläche 26 €
3. Zuschlag für Kajütboote
- bis 8 m Länge 31 €
- über 8 m Länge 47 €
4. Nach- und Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- jeweils 75 % der Gebühren einer Neuzulassung, mindestens 20,00 €
5. weitere Gebühren
- Umschreibung bei Eignerwechsel 27 €
- Umschreibung bei Wechsel des Hafens 27 €
- Zuschlag für Untersuchungen von Booten in einer Werft oder an Land nach Zeitaufwand 15 € je angefangene 1⁄4 Stunde, zuzüglich 5 € Fahrtpauschale
- Ausfertigung der Zulassungsurkunde / Ersatzausfertigung (ohne Änderung) 15 €
- Verlängerung nach 3 Jahren 12 €
- Entzug der Zulassung (nach Ermessen) 20 - 1.000 €
Welche Behörden für wen zuständig sind
Drei Staaten, zwei an den Bodensee grenzende deutsche Bundesländer = sieben zuständige Behörden. Deutschland: Bayern Schifffahrtsamt Lindau; Baden-Württemberg Schifffahrtsamt Bodenseekreis Friedrichshafen, Schifffahrtsamt Konstanz. Österreich: Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Schweiz: Schifffahrtskontrolle Thurgau (in Kreuzlingen), Schifffahrtskontrolle Rohrschach, Schifffahrtskontrolle Schaffhausen.
Wann es keine Bodenseezulassung benötigt
Kleine Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote müssen nicht zugelassen, aber registriert werden. Sie benötigen also keine Zulassung, wenn das Boot
- kürzer als 2,50 m (also quasi eine Opimistenjolle) ist
- es sich um ein Surfbrett, Kanu, Kajak oder Rennruderboot handelt
- es keinen Motor, keine sanitäre Anlage, keine Pantry oder Wohnmöglichkeit an Bord gibt
Fazit: Ob Sie ein neues oder ein gebrauchtes Boot für den Bodensee kaufen: Entscheiden Sie sich möglichst für eins mit vorhandener Bodenseezulassung. So können Sie es von Anfang an nutzen, statt sich mit seitenlangen Vorschriften zu befassen, viel Geld in den Umbau zu stecken und das Ergebnis Sachverständigen zu präsentieren. Entsprechend gute Karten hat der Verkäufer eines Bootes mit Bodenseezulassung.