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Mehrwertsteuer und Yachten (Teil 1)

Die Rolle der Mehrwertsteuer beim Kauf von neuen und gebrauchten Yachten

Mehrwertsteuer und Yachten (Teil 1)
Die Küstenwache auf der Suche nach Steuersündern © pixabay.com/Simone vom Feld

Die Mehrwertsteuer und ihre Rolle beim Kauf von neuen und gebrauchten Yachten – ein Thema, auf das wir von Kunden immer wieder angesprochen werden.

Von Michael Kunst, veröffentlicht am 08.12.2022

Das erwartet Sie in diesem Artikel
  • Die Mehrwertsteuer spielt eine zentrale Rolle beim Kauf oder Verkauf von neuen oder gebrauchten Yachten.
  • Yacht und Mehrwertsteuer – was ist grundsätzlich zu beachten?
  • Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Mehrwertsteuer beim Kauf und Verkauf von neuen oder gebrauchten Yachten.

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Dieser Artikel erscheint in zwei Teilen:

Grundsätzlich gilt: „Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d. h. die Mehrwertsteuer muss in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein.“ (Quelle: Merkblatt Zollbestimmungen innerhalb der Europäischen Union).

Wie bei anderen Produkten und Gütern auch, wird also beim Neukauf von Motor- und Segelyachten eine Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Diese Mehrwertsteuer ist in dem Land zu entrichten, in dem die Yacht „Teil des Wirtschaftsverkehrs“ wird. Was wiederum der Ort ist, an den die Yacht ausgeliefert wird.

Ein klassischer nachvollziehbarer Vorgang, der innerhalb der Europäischen Union mittlerweile bei allen Mitgliedsländern Usus ist – beim Kauf einer neuen Yacht, wohlgemerkt.

Etwas unübersichtlich kann die Mehrwertsteuerregelung beim Kauf bzw. Verkauf von Gebrauchtyachten werden. Vor allem dann, wenn die Yacht bereits mehrere Vorbesitzer hatte oder unter unterschiedlichen Flaggen gefahren ist. Denn auch für diesen Fall wollen die Zollbehörden bei ihren Kontrollen einen Nachweis einsehen, der eindeutig belegt, dass die Mehrwertsteuer (beim Neukauf) tatsächlich bezahlt wurde.

Doch was ist, wenn der vierte Besitzer des zukünftigen Traumbootes diesen Nachweis nicht erbringen kann?

Beim Kauf einer Yacht ist oft viel Geld im Spiel. Da ist es durchaus verlockend, die Mehrwertsteuer, die sich oft bei plus/minus 20 % der Kaufsumme bewegt, „einzusparen“. Und auch wenn Sie als Käufer eine grundehrliche Haut sind – den eindeutigen Beweis, dass auch die Vorbesitzer ihrer zukünftigen Yacht so dachten, kann nur ein entsprechender Beweis erbringen.

Yacht und Mehrwertsteuer – was ist zu beachten?

1. Beim Kauf einer Yacht sollten Sie bei Zweifeln zum Thema Steuern Fachleute zu Rate ziehen. Hierfür gibt es spezialisierte Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, Fachleute bei Versicherungen (z. B. ADAC); aber auch Behörden wie der Zoll sind zur Auskunft verpflichtet.
2. Seien Sie extrem vorsichtig bei allen „Insider-Tipps“, die „sichere Steuertricks“ oder „ganz legales Umschiffen aller Steuerfallen“ anbieten. Letztlich sind Sie als Schiffseigner für den Nachweis verantwortlich, dass für Ihr Schiff (jemals) Umsatzsteuer in einem EU-Land bezahlt wurde.

Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann dies zu empfindlichen Geldstrafen führen. Wurde die Mehrwertsteuer niemals entrichtet, ist dies keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern wird als Steuerbetrug geahndet. Im Zweifel gilt wiederum Punkt 1.

3. Finger weg von allen Yachten und Booten, bei denen kein eindeutiger Nachweis möglich ist, dass die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde.

Zum besseren Verständnis dieses komplexen Themas beginnen wir mit Naheliegendem: Was bedeuten eigentlich die einzelnen Mehrwertsteuer-Angaben, die wir bei der Erstellung einer Anzeige in der Rubrik „Verkaufspreis“ anbieten?

„Inkl. MwSt. – inklusive Mehrwertsteuer“

Diesen Zusatz wird man vorwiegend bei Yachten finden, die von einem Händler (meistens neu, aber auch gebraucht) angeboten werden. Kauft etwa eine Privatperson die angebotene Yacht, ist der vollständige Preis, also inkl. MwSt. zu bezahlen – die Angabe ist jedoch wichtig für einen etwaigen Weiterverkauf der Yacht. So kann nachgewiesen werden, dass innerhalb der EU die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde.

„Inkl. MwSt. ausweisbar – inklusive Mehrwertsteuer, ausweisbar“

Dass die Mehrwertsteuer einer Yacht ausgewiesen werden kann, ist in erster Linie ein Indiz dafür, dass der Verkäufer der Yacht eine Firma ist. Es handelt sich also um ein Unterscheidungsmerkmal für gewerbliche und private Anzeigen.

Kauft wiederum eine Firma die Yacht, kann sie den Umsatzsteuer/Mehrwertsteuerbetrag in ihrer Buchhaltung als Vorsteuer geltend machen. Für einen Privatkunden macht die ausweisbare Mehrwertsteuer finanziell keinen Unterschied – er muss schließlich den vollen Preis inkl. Mehrwertsteuer bezahlen. Aber auch hier gilt: Unbedingt Rechnung aufbewahren – sie ist der Beweis, dass Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde.

„EU versteuert“

Dieser Begriff bedeutet, dass die angebotene Yacht nachweislich in der EU versteuert wurde. Auch wenn sie beispielsweise aus einem sog. Drittland, also einem Land außerhalb der EU, eingeführt wurde.

„exkl. MwSt. – exklusive Mehrwertsteuer“

Dieser Preis beinhaltet NICHT die Mehrwertsteuer. Diese muss also noch zum aufgeführten Verkaufspreis addiert werden. Achtung, bei Vergleichen mit anderen Booten, die „Inkl. Mehrwertsteuer“ anbieten.

Im nächsten Artikel werden wir uns mit der oftmals missverstandenen „Einfuhrumsatzsteuer“ befassen und klären, wie man eigentlich nachweisen kann, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde und wie die Regelungen für richtig alte Yacht-Klassiker lauten.

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